Studieren mit Behinderung – gehöre ich dazu?
Wenn ihr euch unsicher seid, ob Nachteilsausgleiche, BAFöG-Verlängerung etc. für euch in Betracht kommen, dann kommt bitte in die Beratung und informiert euch unverbindlich. Für die Inanspruchnahme dieser Rechte ist kein Schwerbehindertenausweis notwendig!
Unsere Beratung ist unabhängig, parteilich und auf Wunsch gerne anonym. Zur Info: ca. 18% der Studierenden an der Uni Bielefeld haben eine Behinderung/chronische Erkrankung. Nur bei 4% dieser Studierenden ist die Erkrankung sofort wahrnehmbar.
Aus dem Text der Seite des deutschen Studentenwerks:
Studierende verzichten auf Beratung und Rechte
Die meisten der Studierenden mit einer nicht-sichtbaren Beeinträchtigung empfinden sich nicht als „behindert“, obwohl sie es gemäß der gesetzlichen Definition sind. Das hat Folgen: Viele wissen nicht, dass sie einen Anspruch auf Nachteilsausgleich haben und fühlen sich durch die bestehenden Beratungsangebote nicht angesprochen. Andere wollen sich gerade in einer Umgebung, in der Leistungsfähigkeit und Elitegedanken eine besondere Rolle spielen, nicht gern als beeinträchtigt, als Mensch mit besonderen Belangen, als „behindert“ outen. Sie verzichten lieber auf ihre Rechte – oft zum eigenen Nachteil.
Link zu weiteren Infos:
Definitionen von Behinderung: Grundlage dafür, dass zum Beispiel auch Teilleistungsstörungen, psychische und chronische Erkrankungen unter den Begriff der Behinderung gefasst werden, sind die Definitionen nach UN-Behindertenrechtskonvention und Sozialgesetzbuch 9. Buch.“
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Bildbeschreibung: Man sieht eine Frau, die an einem Tisch sitzt. Ihr Kopf liegt nach rechts geneigt auf den verschränkten Armen, man sieht vom Kopf nur die Haare. Eine Hand berührt ein Notebook, das offen vor ihr auf dem Tisch steht. Auf dem Tisch liegen noch eine Brille, ein Glas Wasser und ein Stapel Bücher.