Auch für Studierende mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung gibt es natürlich die Möglichkeit BAföG zu beziehen. BAföG ist die staatliche Studienfinanzierung nach dem „Bundesausbildungsförderungsgesetz“ der Bundesrepublik Deutschland.
Alle Informationen über das BAföG finden sich unter www.bafög.de
Für Studierende der Universität finden sich weitere Infos hier: https://www.studierendenwerk-bielefeld.de/bafoeg.html
Ihr könnt euch auch an die BAföG-Beratung des AStA der Universität wenden. Hier findet ihr den Kontakt: http://asta-bielefeld.de/asta/bafoeg-beratung/
Wenn es Probleme bei der Verlängerung des BAföG-Anspruches gibt, können sich Betroffene gerne an uns wenden, da auch individulle Besonderheiten der Behinderung/chronischen Erkrankung oder der Studiensituation, zu späteren studienzeitverlängernden Bedingungen führen können.
Hier haben wir schon Mal Infos für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung gesammelt:
Verlängerung von BAföG infolge einer Behinderung/Erkrankung
Bei einer schweren Behinderung/Erkrankung besteht die Möglichkeit, dass das BAföG über die Förderungshöchstdauer hinaus gezahlt wird.
„In jedem Fall muss nachgewiesen werden, dass die Behinderung oder Krankheit ursächlich für die Verzögerung war und dass eine Verhinderung der Verzögerung auf zumutbare Weise nicht möglich war“
(aus: Informationen für Studieninteressierte und Studierende mit Behinderungen und chronischen Krankheiten, Deutsches Studentenwerk, 7. Auflage, Berlin 2013, S.120)
Um die Weitergewährung der Ausbildungsförderung nach Überschreitung der Förderungshöchstdauer
oder Festsetzung eines späteren Zeitpunktes zur Vorlage des Eignungsnachweises nach § 48 Abs. 2
BAföG zu beantragen, ist neben dem dem formblattmäßigen Antrag ein zusätzlicher formloser Antrag erforderlich, der mindestens folgende Angaben enthalten sollte:
- Ziel des Antrages
- Bezeichnung der Fachrichtung
- Angabe des erreichten Semesters
- Dauer und Umfang der Erkrankung (Bei Erkrankungen, Unfall: ärztliche Bescheinigungen)
- Ein entsprechendes Attest der/des behandelnden Ärztin/Arztes oder der/des behandelnden psychologischen Psychotherapeut*in oder eine Kopie des Schwerbehindertenausweises (so ein Ausweis ist nicht zwingend erforderlich!)
- Ausführliche und nachvollziehbare Darstellung der Studienbeeinträchtigung: Es muss nachgewiesen werden, dass es unmöglich oder unzumutbar war, diese Verzögerung zu verhindern
- Es muss individuell und konkret nachgewiesen werden, dass die Behinderung/Erkrankung ursächlich für die Studienzeitverlängerung ist (Hinderungsgründe, Auswirkung dieser Hinderungsgründe auf das Studium)
- Angabe der Leistungen, die im bisherigen Studienverlauf erbracht wurden, bzw. im weiteren Studienverlauf noch zu erbringen sind
- Angabe der voraussichtlich noch erforderlichen Studienzeit sowie des voraussichtlichen Zeitpunktes der Zulassung zum Examen
Hinweis:
Einem inhaltlich begründeten Antrag kann nur in angemessenem Umfange entsprochen werden.
Angemessen ist eine Zeit, wenn sie dem Zeitverlust entspricht, der durch den die Überschreitung der
Förderungshöchstdauer rechtfertigenden Grund entstanden ist.
Bei längeren mit Studierunfähigkeit verbundenen Erkrankungen steht die Ausbildungsförderung nur für
längstens 3 Monate zu. Übersteigt die Krankheitsdauer diesen Zeitraum, muss mit der rückwirkenden
Entziehung der Ausbildungsförderung gerechnet werden.
Wichtig: Der Antrag muss rechtzeitig vor Ende des aktuellen Bewilligungszeitraums gestellt werden!
Verzögerungen durch Behinderung/Erkrankung unbedingt rechtzeitig geltend machen!
Das bedeutet: i.d.R. vor dem obligatorischen BaföG-Leistungsnachweis am Ende des 4. Semesters (Ausnahme: die/der Studierende kann dies aufgrund der schweren Behinderung/Erkrankung nicht rechtzeitig schaffen. Hier müssen die Verzögerungsgründe plausibel dargelegt werden).
ACHTUNG:
„Werden die geforderten Leistungen trotz…“ der Behinderung/Erkrankung „fristgerecht erbracht, geht das Amt i. d. R. davon aus, dass sich die Behinderung“…/Erkrankung „nicht studienzeitverlängernd auswirkt.“
(aus: Informationen für Studieninteressierte und Studierende mit Behinderungen und chronischen Krankheiten, Deutsches Studentenwerk, 7. Auflage, Berlin 2013, S.121)
Hier wird nur dann eine Verlängerung gewährt, wenn eine Verschlechterung des Gesundheitszustands oder Veränderung der Gesamtsituation nachgewiesen werden kann!
Tipp: Die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen während des Studiums kann ein wichtiges Indiz für krankheitsbedingte Studienverlängerungen sein! Deshalb am besten den Studienverlauf dokumentieren: welche Leistungen wurden bereits erbracht, welche fehlen noch und wann wird voraussichtlich der Bachelor/Master abgeschlossen?
Wenn der Antrag bewilligt wird, wird das BAföG auch über die Förderungshöchstdauer gezahlt: in voller Höhe als Zuschuss (§ 17 Abs. 2 Nr. 2 BAföG)
Weitere Infos zur Förderungshöchstdauer findet ihr hier: