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Sozialverband VdK-Presseinfo – Pauschbetrag für Menschen mit Behinderung soll verdoppelt werden

VdK Presse – 14:21

Berlin, 06.07.2020

Pauschbetrag für Menschen mit Behinderung soll verdoppelt werden VdK begrüßt die Steuererleichterung Bentele: „Ein überfälliger Schritt!“ Die Große Koalition will Menschen mit Behinderung entlasten: Der steuerliche Pauschbetrag soll nach Medienberichten verdoppelt werden. Der Sozialverband VdK begrüßt die Entlastung, über die der Bundestag noch dieses Jahr entscheiden soll. VdK-Präsidentin Verena Bentele dazu:

Wir sind froh, dass Bundesfinanzminister Olaf Scholz Nägel mit Köpfen macht. Das ist ein überfälliger Schritt, den wir seit Jahren fordern. Der Behindertenpauschbetrag wurde seit 1975 nicht mehr angepasst. Er wird seiner Entlastungsfunktion einfach nicht mehr gerecht. Wir fordern, den Pauschbetrag zu dynamisieren, so dass er automatisch mit der Inflationsrate steigt. Zusätzlich muss die Möglichkeit erhalten bleiben, Einzelnachweise für höhere Kosten als die Pauschale anzuerkennen.

VdK-Präsidentin Verena Bentele

Wäre der Behindertenpauschbetrag seit 1975 jedes Jahr an die Inflationsrate angepasst worden, wären die jeweiligen Pauschbeträge je nach Grad der Behinderung im Jahr 2019 mehr als doppelt so hoch gewesen.

[Damit der Pauschbetrag greift, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Nicht jeder mit Schwerbehinderten-Ausweis konnte und kann den Pauschbetrag nach § 33b Einkommensteuergesetz geltend machen.](https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__33b.html)

Quellen:

Info: Der Sozialverband VdK setzt sich mit seinen mehr als 2 Millionen Mitgliedern für soziale Gerechtigkeit ein. VdK-Mitglieder profitieren von der kompetenten Beratung im Sozialrecht. Als größter Sozialverband Deutschlands vertritt der VdK wirksam die sozialpolitischen Interessen aller Bürgerinnen und Bürger: unabhängig – solidarisch – stark.

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Finanzielle Nothilfe vom Bund

Für Juni, Juli und August gibt es eine finanzielle Nothilfe vom Bund für Studierende von maximal 5oo Euro pro Monat. Leider kommt diese Hilfe erst jetzt, wo das Semester schon einige Zeit läuft. Zudem ist die Summe nicht hoch genug, um den Lebensunterhalt zu sichern.

Wenn ihr die Nothilfe beantragen wollt: Hier gibt es wichtige und hilfreiche Hinweise, die euch die Antragstellung erleichtern:

https://www.studentenwerke.de/de/content/ueberbrueckungshilfe-technische-hinweise

Hier zur weiteren Info noch zwei Links von Berichten/Reaktionen dazu:

https://taz.de/Nothilfefonds-in-der-Coronakrise/!5692860/ https://www1.wdr.de/nachrichten/studierende-ueberbrueckungshilfe-bundesregierung-100.html

Das RSB ist weiterhin für Euch da

Liebe Studierende,
Unser Referat ist auch weiterhin für Euch da!
Wir sind ein autonomes Referat des AStA und kümmern uns um die Belange von Studierenden mit Behinderung und chronischen Erkrankungen – sowohl physischer als auch psychischer Art.
Uns ist bewusst, dass in dieser besonderen Zeit gerade Studierende mit Erkrankungen besonders belastet sind:
Sei es, dass hör- und sehbehinderte Studierende Probleme haben, Online-Meetings zu verfolgen oder sich bei Studierenden mit Ängsten, Zwängen oder Depressionen die krankheitsbedingte Symptomatik zuspitzt hat und damit das Studium zusätzlich erschwert wird…
Für viele Fälle gibt es die sogenannten Nachteilsausgleiche: so können ggf. Prüfungsformen umgewandelt werden oder anderweitig barriereärmer gestaltet werden.
Die Möglichkeiten sind mannigfaltig und richten sich jeweils nach dem Einzelfall. Ein Schwerbehindertenausweis ist für die Beantragung eines Nachteilsausgleichs nicht notwendig.
Wenn Ihr dazu Fragen habt, könnt Ihr Euch jederzeit an uns wenden. Ihr könnt uns auch ansprechen, wenn ihr im Studium auf andere Barrieren trefft oder den Austausch mit anderen Studierenden mit Behinderung und chronischen Erkrankungen sucht.
Wir sind online unter: rsb@asta-bielefeld.de erreichbar. Selbstverständlich werden Eure Anfragen vertraulich behandelt und wenn Ihr möchtet, könnt Ihr auch anonym bleiben.
Passt gut auf Euch auf!
Euer RSB-Team