Unsichtbare Hürden – Sichtbare Lösungen 

Nachteilsausgleich im Studium – Dein Recht auf faire Bedingungen

Studieren mit ADHS, Legasthenie, Depression oder einer anderen nicht sichtbaren Beeinträchtigung – das ist für viele Betroffene mit zusätzlichen Herausforderungen verbunden. Was viele nicht wissen: Studierende mit gesundheitlichen Einschränkungen oder chronischen Erkrankungen haben unter bestimmten Voraussetzungen einen rechtlich abgesicherten Anspruch auf Nachteilsausgleich.

Doch was bedeutet das konkret?
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Welche Unterlagen oder Nachweise dürfen verlangt werden – und welche nicht?

Diesen und weiteren Fragen widmet sich ein ausführlicher Vortrag von Diplom-Juristin Jana Hövelmann, die sich seit vielen Jahren mit den rechtlichen Rahmenbedingungen rund um Chancengleichheit und Inklusion im Hochschulkontext beschäftigt. In ihrem Vortrag gibt sie einen fundierten Überblick über die rechtlichen Grundlagen und die praktische Umsetzung von Nachteilsausgleichen in Prüfungen.

Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Frage, wie formale Gleichbehandlung zu faktischer Ungleichbehandlung führen kann – und warum es rechtlich geboten ist, individuelle Barrieren zu berücksichtigen, um faire und vergleichbare Prüfungsbedingungen zu schaffen. Denn einheitliche Prüfungen benachteiligen Studierende mit Beeinträchtigungen oft unbeabsichtigt – sie können ihr tatsächliches Leistungsvermögen nicht oder nur eingeschränkt unter Beweis stellen.

Jana Hövelmann erläutert,

  • wann ein Anspruch auf Nachteilsausgleich besteht,
  • welche Beeinträchtigungen berücksichtigt werden können,
  • welche Nachweise erforderlich sind,
  • was Hochschulen von den Studierenden fordern dürfen – und was nicht,
  • und wie ein Nachteilsausgleich konkret ausgestaltet sein kann.

Zur Referentin

Jana Hövelmann ist Diplom-Juristin und seit Oktober 2019 Wissenschaftliche Mitarbeiterin und Doktorandin am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Verwaltungsrecht (Prof. Dr. Jörg Ennuschat) an der Ruhr-Universität Bochum. In ihrer Dissertation beschäftigt sie sich mit dem Thema „Rechtsprobleme der inklusiven Hochschule“.

Für wen ist die Veranstaltung gedacht?

Eingeladen sind alle Studierenden mit Beeinträchtigungen, die sich über ihre Rechte informieren möchten – ebenso wie Mitglieder von Prüfungsausschüssen, Beratende und alle Interessierten.

📌 Hinweis: Der Link zum Livestream des Vortrags wird rechtzeitig auf dieser Seite veröffentlicht.

📌 Barrierefreiheit: Personen mit zusätzlichem Unterstützungsbedarf wenden sich bitte frühzeitig an uns unter rsb@asta-bielefeld.de, damit wir gemeinsam eine passende Lösung finden können.


📅 Datum: Donnerstag, 08. Mai 2025
🕟 Uhrzeit: 16:30 – 18:30 Uhr (Einlass ab 16:15 Uhr)
📍 Ort: Universität Bielefeld, Hauptgebäude, Hörsaal 4

📌 Veranstaltet von:
– dem RSB-Referat des AStA der Universität Bielefeld
– und dem BeSt-Referat des AStA der Hochschule Bielefeld

Wegbeschreibung zum Hörsaal 4

Vom Parkhaus aus führt der Weg Richtung Hauptgebäude der Universität. Wer mit der Bahn anreist, gelangt über den ausgeschilderten Weg oder über die Brücke (ein Aufzug ist vorhanden) zum Hauptgebäude. Der Interimshaupteingang befindet sich auf der linken Seite des Gebäudes, direkt rechts neben dem Bauzaun.

Nach dem Betreten des Gebäudes geradeaus gehen und dann links abbiegen – entweder die Treppe nehmen, die direkt in die Unihalle führt, oder den Aufzug nutzen. Nach dem Ausstieg aus dem Aufzug links abbiegen – so gelangt man ebenfalls direkt in die Haupthalle. Der Hörsaal 4 befindet sich dort auf Ebene 0.

Hallenplan der Universität:
https://ekvv.uni-bielefeld.de/pers_publ/publ/Hallenplan.jsp?zeige=UHG&zeige=H1

Zur barrierearmen Navigation empfehlen wir:
https://www.uni-bielefeld.de/einrichtungen/zab/unimaps/