Fernsehbeitrag

In der Lokalzeit: „OWL Aktuell“, lief am 16.09.2020 ein Beitrag über das derzeitige Studium an der Universität Bielefeld.

Es gab darin auch ein Interview mit unserem Rektor, Herrn Prof. Dr. Sagerer, zur momentanen Studiensituation und zu den Aussichten für das Wintersemester 2020/21.

Den vollständigen Beitrag findet ihr hier:

https://www1.wdr.de/mediathek/video/sendungen/lokalzeit-ostwestfalen-lippe/video-studiogast-prof-gerhard-sagerer-rektor-universitaet-bielefeld-100.html

Änderungen bei Nachteilsausgleichen und Härtefallregelungen wegen Coronavirus-Epidemie

Ordnung zur Bewältigung der durch die Coronavirus SARS-CoV-2 -Epidemie an den Betrieb der Universität Bielefeld gestellten Herausforderungen in Studium, Lehre und Prüfungen vom 15. Mai 2020 i.V.m. mit den Änderungen vom 08.07.2020

Verbindlich sind die im Verkündungsblatt der Universität Bielefeld – Amtliche Bekanntmachungen veröffentlichten Fassungen

Auf Grund des § 2 Abs. 4 und des § 82a des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz) vom 16. September 2014 (GV. NRW. S. 547), zuletzt geändert am 14. April 2020 durch Art. 10 des Gesetzes zur konsequenten und solidarischen Bewältigung der COVID-19-Pandemie in Nordrhein-Westfalen und zur Anpassung des Landesrechts im Hinblick auf die Auswirkungen einer Pandemie (GV. NRW. S. 218b), sowie auf Grund der Verordnung zur Bewältigung der durch die Coronavirus SARS-CoV-2-Epidemie an den Hochschulbetrieb gestellten Herausforderungen (Corona-Epidemie-Hochschulverordnung) vom 15. April 2020 (GV. NRW. S. 298), zuletzt geändert am 15. Mai 2020 durch die Erste Verordnung zur Änderung der Corona-Epidemie-Hochschulverordnung (GV. NRW. S. 356d) hat das Rektorat der Universität Bielefeld im Benehmen mit den Fakultäten folgende Ordnung erlassen:

§ 3 Nachteilsausgleich und Härtefälle

(1) Die Regelungen zum Nachteilsausgleich bleiben unberührt. Auf die besondere Situation aufgrund der Einschränkungen durch die Coronavirus SARS-CoV-2-Epidemie ist Rücksicht zu nehmen. Insbesondere ist Studierenden, die einer Risikogruppe nach der Klassifizierung des Robert-Koch-Instituts angehören, oder mit einer Person in einem Haushalt leben, die einer Risikogruppe angehört, angemessener Nachteilsausgleich zu gewähren.

(2) Macht ein*e Studierende*r glaubhaft, dass sie*er wegen von ihr*ihm nicht zu vertretenden Gründen im Zusammenhang mit der Coronavirus SARS-CoV-2-Epidemie nicht in der Lage ist, an einer Prüfung in der vorgesehenen abweichenden Prüfungsform oder an dem neu angesetzten Termin teilzunehmen, und dass ihr*ihm dadurch eine besondere Härte entsteht, kann ihr*ihm auf schriftlichen Antrag an die Prüfungsbehörde ein gesonderter Prüfungstermin in einer adäquaten Prüfungsform gewährt werden. Eine besondere Härte kann insbesondere vorliegen, wenn der unmittelbar bevorstehende Abschluss des Studiums vereitelt wird.

Der RSB war zu hören im Campusradio Hertz 87,9

Hertz 87.9 machte ein Interview mit der Referentin Andrea Herold vom RSB. Inhaltlich ging es um die besonderen Hürden für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung im aktuellen Online-Semester.

Hürden im Online-Semester für Studierende mit Behinderung – Hertz 87.9 Interview

Hier der Link zum Interview:

Hürden im Online-Semester für Studierende mit Behinderung

Infos/Hilfe bei Depressionen

Laut Medienberichten leiden Studierende zunehmend unter Depressionen.

Besonders hoch ist die Zahl in der derzeitigen unsicheren Lage durch Corona. Viele Studierende sind von finanziellen Problemen und Zukunftsängsten betroffen und es fehlt die Möglichkeit zum persönlichen Austausch.

Wir möchten deshalb die Seite der deutschen Depressionshilfe vorstellen. Dort finden sich Infos, Hilfe, aktuelle Studien, ein Online-Austausch etc. rund um das Thema Depression.

Hier ein Auszug:

Depression erforschen. Betroffenen helfen. Wissen weitergeben.

Die Depression gehört zu den häufigsten und hinsichtlich ihrer Schwere am meisten unterschätzten Erkrankungen. Insgesamt erkrankten in Deutschland derzeit ca. 5,3 Millionen Menschen im Laufe eines Jahres an einer behandlungsbedürftigen unipolaren Depression.

Der mit Depressionen einhergehende Leidensdruck dokumentiert sich eindeutig darin, dass die große Mehrheit der jährlich 10.000 Suizide und ca. 150.000 Suizidversuche in Deutschland vor dem Hintergrund einer nicht optimal behandelten Depression erfolgen.

Nur eine Minderheit der depressiv Erkrankten erhält eine optimale Behandlung. Die Gründe hierfür sind vielfältig:

• fehlende Hoffnung und mangelnde Energie der Betroffenen, um sich Hilfe zu holen,

• diagnostische und therapeutische Defizite auf Seiten der Ärzte,

• Unterschätzung der Schwere und Stigmatisierung der Erkrankung.

Die Volkskrankheit Depression verursacht durch Fehltage und Früh-Berentungen steigende Kosten für die Wirtschaft.

Die Stiftung Deutsche Depressionshilfe und das Deutsche Bündnis gegen Depression e.V. arbeiten kontinuierlich daran, die Versorgung von depressiv Erkrankten zu verbessern. Wir wollen über Depression aufklären, die Erkrankung noch besser erforschen und die Versorgung langfristig weiterentwickeln.

Quelle: https://www.deutsche-depressionshilfe.de/ueber-uns

Die Online-Adresse lautet: https://www.deutsche-depressionshilfe.de/depression-infos-und-hilfe

Sozialverband VdK-Presseinfo – Pauschbetrag für Menschen mit Behinderung soll verdoppelt werden

VdK Presse – 14:21

Berlin, 06.07.2020

Pauschbetrag für Menschen mit Behinderung soll verdoppelt werden VdK begrüßt die Steuererleichterung Bentele: „Ein überfälliger Schritt!“ Die Große Koalition will Menschen mit Behinderung entlasten: Der steuerliche Pauschbetrag soll nach Medienberichten verdoppelt werden. Der Sozialverband VdK begrüßt die Entlastung, über die der Bundestag noch dieses Jahr entscheiden soll. VdK-Präsidentin Verena Bentele dazu:

Wir sind froh, dass Bundesfinanzminister Olaf Scholz Nägel mit Köpfen macht. Das ist ein überfälliger Schritt, den wir seit Jahren fordern. Der Behindertenpauschbetrag wurde seit 1975 nicht mehr angepasst. Er wird seiner Entlastungsfunktion einfach nicht mehr gerecht. Wir fordern, den Pauschbetrag zu dynamisieren, so dass er automatisch mit der Inflationsrate steigt. Zusätzlich muss die Möglichkeit erhalten bleiben, Einzelnachweise für höhere Kosten als die Pauschale anzuerkennen.

VdK-Präsidentin Verena Bentele

Wäre der Behindertenpauschbetrag seit 1975 jedes Jahr an die Inflationsrate angepasst worden, wären die jeweiligen Pauschbeträge je nach Grad der Behinderung im Jahr 2019 mehr als doppelt so hoch gewesen.

[Damit der Pauschbetrag greift, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Nicht jeder mit Schwerbehinderten-Ausweis konnte und kann den Pauschbetrag nach § 33b Einkommensteuergesetz geltend machen.](https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__33b.html)

Quellen:

Info: Der Sozialverband VdK setzt sich mit seinen mehr als 2 Millionen Mitgliedern für soziale Gerechtigkeit ein. VdK-Mitglieder profitieren von der kompetenten Beratung im Sozialrecht. Als größter Sozialverband Deutschlands vertritt der VdK wirksam die sozialpolitischen Interessen aller Bürgerinnen und Bürger: unabhängig – solidarisch – stark.

Mehr unter www.vdk.de

Der VdK bei Twitter: http://www.twitter.com/VdK_Deutschland

Der VdK bei Facebook: http://www.facebook.com/VdK.Deutschland

Finanzielle Nothilfe vom Bund

Für Juni, Juli und August gibt es eine finanzielle Nothilfe vom Bund für Studierende von maximal 5oo Euro pro Monat. Leider kommt diese Hilfe erst jetzt, wo das Semester schon einige Zeit läuft. Zudem ist die Summe nicht hoch genug, um den Lebensunterhalt zu sichern.

Wenn ihr die Nothilfe beantragen wollt: Hier gibt es wichtige und hilfreiche Hinweise, die euch die Antragstellung erleichtern:

https://www.studentenwerke.de/de/content/ueberbrueckungshilfe-technische-hinweise

Hier zur weiteren Info noch zwei Links von Berichten/Reaktionen dazu:

https://taz.de/Nothilfefonds-in-der-Coronakrise/!5692860/ https://www1.wdr.de/nachrichten/studierende-ueberbrueckungshilfe-bundesregierung-100.html

Das RSB ist weiterhin für Euch da

Liebe Studierende,
Unser Referat ist auch weiterhin für Euch da!
Wir sind ein autonomes Referat des AStA und kümmern uns um die Belange von Studierenden mit Behinderung und chronischen Erkrankungen – sowohl physischer als auch psychischer Art.
Uns ist bewusst, dass in dieser besonderen Zeit gerade Studierende mit Erkrankungen besonders belastet sind:
Sei es, dass hör- und sehbehinderte Studierende Probleme haben, Online-Meetings zu verfolgen oder sich bei Studierenden mit Ängsten, Zwängen oder Depressionen die krankheitsbedingte Symptomatik zuspitzt hat und damit das Studium zusätzlich erschwert wird…
Für viele Fälle gibt es die sogenannten Nachteilsausgleiche: so können ggf. Prüfungsformen umgewandelt werden oder anderweitig barriereärmer gestaltet werden.
Die Möglichkeiten sind mannigfaltig und richten sich jeweils nach dem Einzelfall. Ein Schwerbehindertenausweis ist für die Beantragung eines Nachteilsausgleichs nicht notwendig.
Wenn Ihr dazu Fragen habt, könnt Ihr Euch jederzeit an uns wenden. Ihr könnt uns auch ansprechen, wenn ihr im Studium auf andere Barrieren trefft oder den Austausch mit anderen Studierenden mit Behinderung und chronischen Erkrankungen sucht.
Wir sind online unter: rsb@asta-bielefeld.de erreichbar. Selbstverständlich werden Eure Anfragen vertraulich behandelt und wenn Ihr möchtet, könnt Ihr auch anonym bleiben.
Passt gut auf Euch auf!
Euer RSB-Team