Während der vorlesungsfreien Zeit, vom 22.07 bis 07. Oktober sind wir zu folgenden Zeiten im Büro erreichbar:
Mittwoch 11-14 Uhr
Donnerstag 11-14 Uhr
Urlaub: 01 bis 18.08
Kontakt: rsb@asta-bielefeld.de
Für unsere Sprechstunde gilt folgendes Hygienekonzept:
A. Allgemeines
Ort: Büro des RSB, C1-186 (übergangsweise Ruheraum, Treffpunkt ist aber das Büro)
Größe des Raumes: über 10 m²
Maximale Personenanzahl: 2 (1 Person pro angefangenen 10m²)
Tätigkeit: Beratung zu Nachteilsausgleichen und Fragen rund um das Studium mit Behinderung und chronischer Erkrankung.
Ansprechpersonen: Berater des autonomen Asta-Referates RSB, der Universität Bielefeld chronischer Erkrankung.
B. Ausstattung
• mobil verwendbares Desinfektionsmittel und Putztücher
• Spender mit austauschbarem Desinfektionsmittel an der Tür
• FFP2/medizinische Masken für die Berater*innen
C. Zutrittsbedingungen
1. Das Tragen von FFP2/medizinischen Masken ist obligatorisch.Sofern die immunisierten Berater*innen unter sich sind, kann auf das Tragen von Masken verzichtet werden.
2. Nur entsprechend gekennzeichnete Plätze dürfen genutzt werden.
3. Gemäß § 4 Abs. 5 CoronaSchVO muss beim Betreten ein 3G-Nachweis erfolgen. Dieser wird von der Beratung überprüft.
4. Wer Kontakt mit einer nachweislich infizierten Person hatte oder sich in einem Risikogebiet aufgehalten hat, darf für 14 Tage, beginnend ab dem ersten Tag nach Abschluss des Ereignisses, das Büro des RSB nicht betreten.
5. Symptomatisch kranke Personen dürfen den Raum nicht betreten, bzw. müssen diesen beim Auftreten von Symptomen während des Aufenthalts umgehend verlassen.
D. Nutzungsbedingungen
1. Die Nutzung des Raumes ist auf die Zielgruppe (Berater*innen und Klient*innen) beschränkt. Besucher*innen oder Gäste sind nicht zugelassen. Auch Kinder werden als eine Person gezählt und sind nach Möglichkeit nicht mitzubringen.
2. Die Kennzeichnung der zu nutzenden Plätze ist mit einem Mindestabstand von 1,50m zum nächsten Platz vorzunehmen.
3. Da die Präsenzberatung nur nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgt, müssen keine Wartezonen eingerichtet werden.
4. Die Berater*innen sind dazu angehalten, die Hände regelmäßig und gründlich mit Wasser und Seife für 20-30 Sekunden zu waschen oder zu desinfizieren. Die allgemeinen Maßnahmen zur persönlichen Hygiene sind umzusetzen (Husten und Niesen in die Armbeuge, kein Händeschütteln, Abstand von mindestens 1,50m einhalten, kein Teilen von Masken oder Utensilien).
E. Beratungsbedingungen
1. Das Beratungsangebot per E-Mail und Videotelefonie wird beibehalten.
2. Die Präsenzberatung kann nur nach vorheriger Terminvergabe erfolgen.
3. Für Risikogruppen und Schwangere gelten die Vorgaben der jeweils gültigen Organisationsverfügung der Universität. Für sie ist die Beratung per E-Mail und Videotelefonie bevorzugt anzubieten.
4. Zwischen den Beratungsterminen liegen mindestens 15 Minuten, sodass eine Desinfektion der Arbeitsbereiche erfolgen kann und eine Begegnung mit nachfolgenden Klienten ausgeschlossen wird.
5. Nach jedem Termin erfolgt die Reinigung potenziell kontaminierter Flächen, insbesondere der Tische. Alle verwendeten Materialien werden separat gelagert und erst nach 36 Stunden oder Desinfektion wiederverwendet.
6. Das Fenster ist zur Lüftung regelmäßig zu öffnen
F. Kontaktdokumentation
1. Gemäß der CoronaSchVO NRW vom 20. August 2021 bedarf es keiner Kontaktverfolgung. 2. Über eine Wiedereinsetzung oder Aussetzung der Kontaktverfolgung durch eine zukünftige CoronaSchVO ist vor dem Beratungstermin in den entsprechenden Zeiträumen zu informieren. 3. Bei der Wiedereinsetzung gelten folgende Zusätze: a) Die Kontaktdaten werden nicht veröffentlicht. b) Sie werden entsprechend den zeitlichen Anforderungen der geltenden CoronaSchVO aufbewahrt und nach Ablauf dieser Zeit datenschutzkonform vernichtet.
G. Sonstiges
Das Hygiene-Schutzkonzept ist zur Kenntnisnahme als Aushang im Beratungscafé sowie als Beitrag/Datei auf der Homepage zu veröffentlichen