Regelstudienzeit erhöht und Förderungshöchstdauer für BAföG verlängert

Wegen der Änderung durch die 3. Änderung der Corona-Epidemie-Hochschulverordnung (GV2020.NRW.S.1211) wurde nunmehr auch für alle im Wintersemester 2020/2021 eingeschriebenen Studierenden die individualisierte Regelstudienzeit landesweit um ein weiteres Semester erhöht, um den pandemiebedingten Einschränkungen im Hochschulbetrieb Rechnung zu tragen. Dies hat auch Auswirkungen auf die Förderungshöchstdauer nach dem BAföG: Analog zum Sommersemester 2020 greift die Verlängerung der Regelstudienzeit auch für Studierende, die im Wintersemester 2020/2021 an einer staatlichen bzw. kirchlichen Hochschule eingeschrieben sind, durch. Mehr Infos: https://www.studierendenwerk-bielefeld.de/news/detail.html?tx_ttnews%5BbackPid%5D=1&tx_ttnews%5Btt_news%5D=634&cHash=072f9a00e94d0006b4f9a48084f23575